- Lernfahrausweis beantragen
Das Formular kannst du hier (BE) downloaden oder bei mir oder dem Strassenverkehrsamt anfordern.
Das Gesuch für einen Lernfahrausweis wird frühestens einen Monat vor dem gesetzlichen Mindestalter für die gewünschte Kategorie behandelt.
- Formular ausfüllen
Das Antragsformular muss vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Du benötigst dafür folgendes:
- Bestätigung Nothilfekurs (BE), Gültigkeit 6 Jahre
- 2 farbige Passfotos (35x45mm)
- Sehtest (BE) bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit 2 Jahre
- ID oder Pass / oder gültige Aufenthaltsbewilligung
- Identifikation
Das ausgefüllte Antragsformular und die oben erwähnten Unterlagen musst du persönlich bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde abgeben. Die Wohngemeinde sendet das Formular anschliessend an das Strassenverkehrsamt weiter oder du kannst es direkt vorbeibringen.
- Zulassungsbestätigung zur Theorieprüfung
Nach Eingang des Gesuches erhältst du vom Strassenverkehrsamt eine Zulassungsbestätigung zur Theorieprüfung. Die Prüfung kann in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch absolviert werden. *
CUT Demo Theorieprüfung
- Computer unterstützte Theorieprüfung
Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du den Lernfahrausweis direkt am Schalter. Dieser ist ab deinem 18. Geburtstag gültig. Der Lernfahrausweis hat ab dem Ausstelldatum eine Gültigkeit von 24 Monaten und kann nicht verlängert werden.
- Fahrstunden
Nun folgt die praktische Fahrausbildung. Weitere Infos findest du unter Fahrstunden
- Verkehrskundeunterricht (VKU)
Der obligatorische, 8 stündige Verkehrskundeunterricht (VKU), besuchst du während deiner Fahrausbildung. Mehr dazu findest du unter Bögele + Verkehrskunde
- Praktische Führerprüfung
Die Prüfungsfahrt dauert ca. 45min. Sie umfasst das Fahren im Verkehr, das Manövrieren unter Beachtung des übrigen Verkehrs sowie das Fahren auf Autobahnen und Autostrassen.
- Zwei – Phasenausbildung
Nach der praktischen Führerprüfung müssen innerhalb der nächsten 3 Jahre 2 WAB Kurse absolviert werden. Mehr Infos findest du unter Zwei-Phasenausbildung
*Falls du bereits einen Führerausweis der Kategorie A oder A1 besitzt, kannst du direkt den Lernfahrausweis der Kategorie B (Auto) beantragen. Nothelferkurs, Theorieprüfung und VKU müssen nicht wiederholt werden.
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